Ein vereidigter Übersetzer für Spanisch fertigt offizielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Spanischen ins Polnische und umgekehrt an. Von einem vereidigten Übersetzer übersetzte und beglaubigte Dokumente werden von allen Behörden und Institutionen anerkannt.

Das Übersetzungsbüro NotaBene in Warschau und Danzig bietet beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten aus dem Spanischen ins Polnische zur weiteren Vorlage bei Behörden an.

Für die Übersetzung von Dokumenten aus dem Spanischen ins Polnische kann die Hilfe eines vereidigten Übersetzers der spanischen Sprache in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Legalisierung des Aufenthalts in Polen, Vorbereitung der Unterlagen für die Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (karta pobytu czasowego) oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (karta pobytu stałowego) sowie für die Einbürgerung;
  • Bewerbung an einer Schule, Hochschule oder Universität;
  • Eröffnung eines Bankkontos;
  • Beantragung eines Stipendiums oder einer finanziellen Unterstützung durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS);

alle anderen Fälle, in denen eine offizielle Übersetzung englischer Dokumente für polnische Behörden benötigt wird.

Damit wir die Kosten und Fristen für beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen ins Polnische berechnen können, senden Sie bitte Scans oder Fotos Ihrer Dokumente per E-Mail an [email protected]. Innerhalb von 1-2 Stunden analysieren wir Ihre Unterlagen, teilen Ihnen die Kosten und Termine mit und bitten Sie, falls Sie einverstanden sind, um eine Anzahlung (per Überweisung oder, wenn Sie uns besuchen, in bar oder mit Kreditkarte). Für juristische Personen werden Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt.

Dringende beglaubigte Spanisch-Übersetzungen können 20-30% mehr kosten, aber wir versuchen, so weit wie möglich keine Zuschläge zu erheben.

Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen – Fristen:

Für die beglaubigte Übersetzung eines Standardpakets von 2-5 Dokumenten werden in der Regel 2 bis 3 Arbeitstage benötigt. Bei mehr als fünf zu übersetzenden Dokumenten schlagen wir Ihnen eine Frist vor, die sich nach der Arbeitsbelastung unseres Übersetzers und Ihren Anforderungen richtet.

Die fertigen Übersetzungen können Sie persönlich in unserem Büro abholen oder wir senden sie Ihnen per Brief oder Einschreiben oder per Kurierdienst zu.

Das Übersetzungsbüro NotaBene bietet auch Dolmetscherdienste aus dem Spanischen ins Polnische durch vereidigte Dolmetscher an. Ein vereidigter Dolmetscher kann Sie zur Anwaltskanzlei, Staatsanwaltschaft, Polizei, zum Notariat, Standesamt oder Migrationsamt begleiten und die Kommunikation zwischen Ihnen und den Behörden sicherstellen. Um einen vereidigten Dolmetscher für Spanisch zu bestellen, senden Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail an [email protected]

NotaBene garantiert absolute Vertraulichkeit und einwandfreie Qualität der Sprachübertragung durch vereidigte Dolmetscher/Übersetzer.

Wir bieten auch die Legalisation von in Polen ausgestellten Dokumenten (Apostillierung) an.

Bei Fragen füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus oder rufen Sie eine der unter Kontakte angegebenen Telefonnummern an.