Suchen Sie für Ihre Dokumente Apostille in Polen? Das Übersetzungsbüro NotaBene mit Sitz in Warschau und Danzig hilft Ihnen dabei!

Das Übersetzungsbüro NotaBene unterstützt Sie bei der Legalisierung von in Polen ausgestellten Dokumenten. Schicken Sie uns Ihre Dokumente einfach per Post oder bringen Sie sie in unser Büro in Warschau oder Danzig. Und einige Tage später erhalten Sie sie apostilliert zurück.

Sie brauchen nicht einmal zu uns zu kommen! 

Wir arbeiten mit Kunden aus ganz Polen zusammen, so dass Sie nicht in unser Büro kommen müssen, um Ihr Dokument übersetzen oder apostillieren zu lassen.

Das ist alles, was Sie tun müssen:

  1. Senden Sie uns Scans oder Fotos Ihrer zu übersetzenden oder zu legalisierenden Dokumente per E-Mail an [email protected]. Bitte geben Sie die Art der gewünschten Dienstleistung an (beglaubigte Übersetzung, Übersetzung mit dem Firmensiegel, Legalisation, Apostillierung), Ihren Vor- und Nachnamen in lateinischer Schrift, wie er in Ihrem Pass steht, die voraussichtliche Frist und alle zusätzlichen Informationen, die Sie für notwendig erachten;
  2. Unser Kundenbetreuer wird sich innerhalb einer Stunde mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Eingang Ihrer Anfrage zu bestätigen und mit Ihnen die Kosten und Termine zu vereinbaren;
  3. Wenn Sie mit den angebotenen Bedingungen einverstanden sind, sendet Ihnen der Manager die Zahlungsinformationen für die Vorauszahlung zu und bittet Sie um eine Zahlungsbestätigung. Sobald Ihre Anzahlung bestätigt wurde, gilt Ihr Auftrag als angenommen;
  4. Müssen Sie das Original Ihres Dokuments per Kurier an unser Büro mit Sitz in 00-828 Warszawa, Aleja Jana Pawła II, 11,  pokój 411, (NB Stellar Group sp. z o.o. als Empfänger) senden, nachdem Sie die Bedingungen mit unserem Manager vereinbart haben. Bitte machen Sie vor dem Versand ein Foto von Ihrem Umschlag, damit wir sehen können, dass es sich um Ihre Bestellung handelt;
  5. Sobald Ihr Auftrag fertig ist, wird sich unser Manager mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Versandart zu vereinbaren. Die Lieferung per InPost-Kurier an Ihre Privatadresse oder an die nächstgelegene Packstation wird mit 50 Złoty berechnet.

Sie können alles online erledigen und müssen die fertigen Dokumente nur noch abholen.

Was umfasst die Dienstleistung der Apostillierung von in Polen ausgestellten Dokumenten?

Wir erledigen alle nötigen Formalitäten für Sie: Wir beantragen ein Vorverfahren zur Bestätigung des Siegels und der Unterschrift des Notars (Uwierzytelnienia dokumentu) beim Bezirksgericht in Warschau, vereinbaren einen Termin beim Außenministerium, füllen alle notwendigen Formulare aus, bezahlen die staatlichen Gebühren, erhalten eine Apostille für persönliche oder geschäftliche Dokumente und senden diese, falls erforderlich, per Kurier an Ihre Adresse in einem beliebigen Land. Bei Bedarf fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen aller Arten von Dokumenten an.

Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?

Apostilliert werden persönliche oder geschäftliche Dokumente, die von polnischen Behörden ausgestellt werden. In der Regel geht es um:

  • Personenstandsurkunden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, Gerichtsentscheidungen;
  • Dokumente aus dem Nationalen Strafregister (KRK), darunter Bescheinigungen über das Nichtvorhandensein von Vorstrafen einer Person oder Gerichtsbeschlüsse gegen das Unternehmen sowie Bescheinigungen über strafrechtliche Verurteilungen;
  • notariell beglaubigte Dokumente (Akte, Vollmachten, Protokolle);
  • Handelsverträge, Rechnungen, Einfuhr- und Ausfuhrpapiere, Kopien von Bescheinigungen aus dem Nationalen Gerichtsregister (KRS) und dem Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (CEIDG).

Darüber hinaus können auch beglaubigte Übersetzungen ins Polnische oder in eine Fremdsprache für die Gültigkeit im Ausland apostilliert werden. 

Was ist das Apostilleverfahren?

Das Legalisationsverfahren selbst ist nicht kompliziert, nimmt aber viel Zeit in Anspruch.

Beispielsweise muss eine von einem polnischen Notar ausgestellte Vollmacht mit einer Apostille versehen werden, um im Ausland gültig zu sein. Nachfolgend ist der Zeitaufwand für den Fall aufgeführt, dass Sie diese Aufgabe selbst übernehmen. Die folgenden Schritte sind durchzuführen:

  • Online-Suche nach der Adresse der zuständigen Apostille-Behörde, Routen- und Besuchsplanung (mindestens 1 Stunde);
  • Mehrere Anrufe bei diesen Einrichtungen, um Einzelheiten über das Verfahren und die Arbeitszeiten zu erfahren (mindestens 1 Stunde);
  • Besuch beim Bezirksgericht, Einreichung des Dokuments zur Beglaubigung der Unterschrift und des Siegels des Notars (mindestens 2 Stunden);
  • Erneuter Besuch beim Bezirksgericht, um eine Urkunde mit dem Beglaubigungsvermerk des Gerichts zu erhalten (mindestens 2 Stunden);
  • Buchung eines Termins beim Außenministerium über ein spezielles Formular und Auswahl eines geeigneten Datums und einer geeigneten Uhrzeit (mindestens eine halbe Stunde). Es kann vorkommen, dass die Termine vorübergehend nicht verfügbar sind oder erst in einigen Wochen angeboten werden;
  • Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Apostille für öffentliche Urkunden, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, beim Außenministerium (mindestens eine halbe Stunde); der Antrag ist auszudrucken und in Papierform bereitzuhalten;

*Bitte beachten Sie, dass die Dienstleistung der Anrufung des Bezirksgerichts zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Die Gebühr beträgt 150 Zloty. Sie können diese Dienstleistung bei uns beantragen, wenn Sie sich an einen Notar in Warschau oder Danzig gewandt haben.

  • Bezahlung der staatlichen Gebühr bei einer Bank oder einem Postamt (ca. 1 Stunde). Die Zahlung kann auch über das Online-Banking-System der jeweiligen Bank erfolgen, in diesem Fall muss jedoch eine Zahlungsbestätigung ausgedruckt werden;
  • Besuch des Außenministeriums zum vereinbarten Termin, Erhalt der mit einer Apostille versehenen Urkunde in der Reihenfolge des Eingangs (mindestens 2 Stunden).

Wir nehmen Ihnen die Mühe ab. Außerdem bekommen Sie Ihre Dokumente viel schneller apostilliert, da wir fast immer gebuchte Termine beim Außenministerium haben. Die Kosten für die Apostille belaufen sich auf 250 Złoty pro Dokument, einschließlich aller erforderlichen staatlichen Gebühren. Bei 3 bis 5 Dokumenten berechnen wir 220 Złoty pro Dokument. Bei 6 oder mehr Dokumenten beträgt der Preis nur 180 Złoty pro Dokument. 

In der Regel erhalten Sie Ihr mit einer Apostille versehenes Dokument innerhalb von 3-5 Tagen, wenn Sie sich an unser Büro in Warschau wenden, und innerhalb von 10 Tagen, wenn Sie unser Büro in Danzig besuchen. 

Wenn Sie in einer anderen Stadt als Warschau wohnen, erhöhen sich Ihre Kosten aufgrund der Reisekosten erheblich. Wir sind bereit, Ihre per Post an unsere Büroadresse gesandten Dokumente entgegenzunehmen, Ihren Auftrag auszuführen und Ihnen die mit der Apostille versehenen Dokumente per Kurier zurückzusenden oder bei der nächstgelegenen InPost-Stelle abzugeben. Sie können Ihren Auftrag per Überweisung auf unser Bankkonto in jeder beliebigen Währung oder, wenn Sie es vorziehen, per Wise oder Stripe bezahlen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen bei der Apostillierung Ihrer Dokumente und beschleunigen so Ihre Vorbereitungen für eine Auslandsreise. Wir bieten Ihnen ein komplettes Dienstleistungspaket an. Dazu gehört auch die beglaubigte oder zertifizierte Übersetzung Ihrer Dokumente.

Bitte wenden Sie sich:

  • an unser Büro in Warschau: Senden Sie Ihre Anfragen per E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +48 660 403 263 (die Kontaktaufnahme ist auch über Messenger-Dienste wie Telegram, WhatsApp oder Viber möglich) oder unter der Festnetznummer +48 602 25 45 an (wir sprechen Polnisch, Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch und Belarussisch);
  • an unser Büro in Danzig: Senden Sie Ihre Anfragen per E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer +48 696 469 083 an (die Kontaktaufnahme ist auch über Messenger-Dienste wie Telegram, WhatsApp oder Viber möglich).

*Die auf der Seite angegebenen Preise stellen die Kosten für die Legalisation von Dokumenten (Apostille-Beglaubigung beim Außenministerium) im Namen des Kunden dar. Die Dienstleistung umfasst Beratung über die Möglichkeit einer Apostille-Beglaubigung der Dokumenten eines Kunden, Annahme von Post, falls Dokumente aus anderen Ländern und Städten kommen, Auswahl und Koordination eines für den Kunden günstigen Termins, Buchung eines Besuchstermins beim Außenministerium, Zahlung der erforderlichen staatlichen Gebühr, physische Lieferung des Dokumentes zum Außenministerium zur Legalisierung bzw. zurück zu unserem Büro zur Aushändigung des legalisierten Dokumentes an den Kunden.

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